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0% MwSt Hinweise zu Lieferungen nach § 12 Abs. 3 Nr. 1 UStG ab 01.01.2023 mit Nullsteuersatz
Der Deutsche Bundestag hat am 02.12.2022 das Jahressteuergesetz 2022 beschlossen. Der Bundesrat hat diesem Gesetz am 16.12.2022 zugestimmt. Eine Maßnahme ist die Absenkung des Umsatzsteuersatzes ab dem 01.01.2023 auf 0% bei der Lieferung und Installation von Photovoltaikanlagen. Die Anwendung des Nullsteuersatzes kann nur unter bestimmten Voraussetzungen erfolgen. Sie können nun bei uns einen Kauf mit dem neu eingeführten Nullsteuersatz nach § 12 Abs. 3 Nr. 1 UStG ab 01.01.2023 durchführen, wenn Sie die Voraussetzungen dafür erfüllen:
Die Lieferungen von Solarmodulen an den Betreiber einer Photovoltaikanlage, einschließlich der für den Betrieb einer Photovoltaikanlage wesentlichen Komponenten und der Speicher, die dazu dienen, den mit Solarmodulen erzeugten Strom zu speichern, wenn die Photovoltaikanlage auf oder in der Nähe von Privatwohnungen, Wohnungen sowie öffentlichen und anderen Gebäuden, die für dem Gemeinwohl dienende Tätigkeiten genutzt werden, installiert wird. Die Voraussetzungen des Satzes 1 gelten als erfüllt, wenn die installierte Bruttoleistung der Photovoltaikanlage laut Marktstammdatenregister nicht mehr als 30 Kilowatt (peak) beträgt oder betragen wird.
Wichtiger Hinweis:
Die Absenkung des Steuersatzes auf 0 % gilt nur für die Leistungen gegenüber dem Betreiber der Photovoltaikanlage, die nicht größer als 30 kW Peak ist und in Deutschland im Marktstammdatenregister gemeldet ist/wird. Die Lieferungen an Installateure, Händler oder an Personen, die nicht Betreiber der Photovoltaikanlage sind/werden, unterliegen weiterhin dem Regelsteuersatz. Dies gilt auch für Inselanlagen oder mobile Anwendungen. Artikel, die nicht nach der neuen Gesetzgebung dem Nullsteuersatz unterliegen, werden mit dem gewohnten Steuersatz versteuert. Sendungen ins Ausland unterliegen der dort gültigen MwSt. Wir behalten uns vor, bei zweifelhaften/falschen Angaben die Belieferung zu verweigern oder die fälligen Steuern einzufordern.